
Eine neue Richtlinie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) untersagt es, E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck
zu deponieren.
Während ursprünglich gerade im Handgepäck viele „potentielle Waffen“ als verboten deklariert wurden, gilt bei der E-Zigarette das Gegenteil: Da sich in seltenen Fällen Heizelemente in den Geräten
selbständig einschalten könnten, möchte man die Geräte in der Kabine „unter Beobachtung“ wissen (Brandgefahr).
Der Betrieb ist allerdings während des Fluges in fast allen Fällen verboten, hier wird „Dampfen“ trotz viel geringerer Emissionen mit dem Rauchen gleichgesetzt.
Auch in der GUS Region erfreut sich die E-Zigarette zunehmender Beliebtheit. Der Trend zur Shisha ist zwar ungebrochen, doch auch die E-Zigarette wird bei den Konsumenten durchaus angenommen. Ein
vorsichtig positiv zu bewertender Trend, denn zwar kann man auch beim Dampfen nicht von „gesund“, aber durchaus von „verträglicher“ sprechen. Im Vergleich zum Rauch einer klassischen Zigarette
enthält der Dampf einer E-Zigarette viele Schadstoffe entweder gar nicht, oder zumindest in einer viel geringeren Konzentration. Keine „Bergluft“, aber als Umstieg von der klassischen Zigarette
eine deutliche Verbesserung, lässt sich beispielsweise die Meinung von Professor Mayer (Toxikologe an der Uni Graz) zusammenfassen.
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Consultarius (Mittwoch, 08 Juli 2015 12:04)
Die Mitführung des Dampfequipments in das Handgepäck zu reglementieren, ist jedenfalls ein sinnvolle Maßnahme! Ganz im Gegensatz zu vielen anderen geplanten „Dampf-Restriktionen“, die ironischerweise auf heißer Luft basieren. "Vaping" ist mittlerweile weltweit - über den Status des Trends hinausgehend - ein eindeutiges Bekenntnis, das sich mit rasant zunehmender Dichte letztentschlossen gegen die Tabakindustrie stellt. BORSH - thumbs up! Vape on!