EU Fluggastrechte im Abwind?

Die Europäische Union ist beim Kommunizieren der positiven Effekte von EU Regelungen in den letzten Jahrzehnten nicht besonders geschickt vorgegangen.


Der Umstand, dass zum Beispiel die beginnende Vereinheitlichung (Verpflichtend ab 2017) der Ladeadapterstecker von Mobiltelefonen eine EU Initiative ist, konnte noch nicht in Bewusstsein aller Konsumenten vordringen.

Vielleicht werden auch deshalb Informationen zu den aktuellen EU Fluggastrechten auf vielen europäischen Flughäfen so intensiv ausgeschildert. Sie sollen in erster Linie die Ansprüche der Passagiere bei Flugausfällen, Verspätungen und den damit verbundenen Erstattungen regeln.

Übersicht der Fluggastrechte mit Stand 2014

 

 

EU Kommission und Mitgliedsländer forcieren Anspruchsreduktion

 

Nun sollen diese Rechte, noch bevor sie ins Bewusstsein der Gesamtbevölkerung vorgedrungen sind, empfindlich beschnitten werden. Konkret wird versucht eine Ausweitung der maximal zumutbaren Wartezeit zu erreichen. Wie lange Fluggäste in Zukunft ohne finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung warten dürfen, ist noch nicht definiert. Im Gespräch ist eine Erhöhung der Toleranzgrenze von 3 auf 5 Stunden. Begründet wird dieser Vorstoß mit jährlichen Millardenkosten für die Fluggesellschaften, aufgrund von Kompensationszahlungen.

Umgesetzt kann eine solche Änderung aber nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments werden. Dieses will zumindest bei Kurzstreckenflügen eine maximal zumutbare Wartezeit von 3 Stunden nicht überschritten wissen.

 

Ob sich die Erweiterung des Verspätungsspielraums auf das Qualitätsniveau der Airlines positiv auswirken wird, ist fraglich. Für die Passagiere wird es spätestens dann ärgerlich, wenn Wartesituationen von über 3 Stunden gehäuft auftreten sollten.

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