
Die Europäische Union ist beim Kommunizieren der positiven Effekte von EU Regelungen in den letzten Jahrzehnten nicht besonders geschickt vorgegangen.
Der Umstand, dass zum Beispiel die beginnende Vereinheitlichung (Verpflichtend ab 2017) der Ladeadapterstecker von Mobiltelefonen eine EU Initiative ist, konnte noch nicht in Bewusstsein aller
Konsumenten vordringen.
Vielleicht werden auch deshalb Informationen zu den aktuellen EU Fluggastrechten auf vielen europäischen Flughäfen so intensiv ausgeschildert. Sie sollen in erster Linie die Ansprüche der
Passagiere bei Flugausfällen, Verspätungen und den damit verbundenen Erstattungen regeln.
Übersicht der Fluggastrechte mit Stand
2014
EU Kommission und Mitgliedsländer forcieren Anspruchsreduktion
Nun sollen diese Rechte, noch bevor sie ins Bewusstsein der Gesamtbevölkerung vorgedrungen sind, empfindlich beschnitten werden. Konkret wird versucht eine
Ausweitung der maximal zumutbaren Wartezeit zu erreichen. Wie lange Fluggäste in Zukunft ohne finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung warten dürfen, ist noch nicht definiert. Im
Gespräch ist eine Erhöhung der Toleranzgrenze von 3 auf 5 Stunden. Begründet wird dieser Vorstoß mit jährlichen Millardenkosten für die Fluggesellschaften, aufgrund von
Kompensationszahlungen.
Umgesetzt kann eine solche Änderung aber nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments werden. Dieses will zumindest bei Kurzstreckenflügen eine maximal zumutbare Wartezeit von 3 Stunden nicht
überschritten wissen.
Ob sich die Erweiterung des Verspätungsspielraums auf das Qualitätsniveau der Airlines positiv auswirken wird, ist fraglich. Für die Passagiere wird es spätestens
dann ärgerlich, wenn Wartesituationen von über 3 Stunden gehäuft auftreten sollten.
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