Nächtliches Alkoholverbot

 

Die Rahmenbedingungen im deutschsprachigen Raum sind relativ eindeutig. Haben die Supermärkte ihre Arbeit (meist am frühen Abend) eingestellt, müssen alkoholische Getränke bei der Tankstelle besorgt werden. 

Anders zum Beispiel in Russland, wo Supermärkte und andere Geschäfte Alkohol generell nur bis 22:00/23:00 Uhr verkaufen dürfen. Hat das Geschäft länger offen, kann der Kunde zwar immer noch Speis und Trank kaufen, aber ist auf antialkoholische Produkte beschränkt. Vor einigen Jahren wurde noch zwischen „harten“ und „weichen“ Getränken unterschieden, von dieser Differenzierung ist man aber inzwischen abgekommen.

Auch im Baltikum will man den Alkoholismus und die damit verbundenen Gefahren durch Verkaufseinschränkungen unter Kontrolle bringen. Natürlich gibt es in allen Ländern mit einer derartigen Gesetzgebung auch Geschäftsleute, die sich dieser Regelung widersetzen.

Möglicherweise sollte man auch hierzulande darüber nachdenken, ob ausgerechnet die Tankstelle der richtige Ort ist, seinen nächtlichen „Alkoholbedarf“ zu decken.

BorshDez2015

BorshDez2015

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